Cookie-Banner / Consent
Einwilligungs-Abfrage für Tracking-Cookies — Pflicht nach DSGVO & TTDSG.
Ein Cookie-Banner (heute meist Consent-Banner genannt) holt vor jedem Tracking die Einwilligung des Besuchers ein. Pflicht nach DSGVO und seit Dezember 2021 auch nach TTDSG (Telekommunikation-Telemedien-Datenschutzgesetz).
Wichtig: Echte Einwilligung heißt aktives Klicken auf "Akzeptieren". "Weiter surfen = Zustimmung" ist nicht zulässig. "Akzeptieren" und "Ablehnen" müssen gleichwertig dargestellt werden (kein versteckter Ablehnen-Button).
Für Kurzlinks: Klick-Tracking ohne IP-Hashing braucht Consent. Mit IP-Hashing (wie bei promolinks.de) ist die Datenverarbeitung anonymisiert und gilt nicht mehr als personenbezogen — kein Banner nötig.
Verwandte Begriffe
Was du auch noch wissen solltest
DSGVO
EU-Datenschutz-Grundverordnung, die seit Mai 2018 die Verarbeitung personenbezogener Daten regelt.
IP-Anonymisierung
Letzte Stelle der IP-Adresse durch 0 ersetzen oder die ganze IP hashen — macht sie nicht mehr personenbezogen.
TTDSG
Deutsches Telekommunikation-Telemedien-Datenschutzgesetz, ergänzt die DSGVO seit Dezember 2021.
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Kurzlinks, QR-Codes, Bio-Page und digitale Visitenkarte — alles in einem Tool. DSGVO-konform, Hosting in Deutschland.