TTDSG
Deutsches Telekommunikation-Telemedien-Datenschutzgesetz, ergänzt die DSGVO seit Dezember 2021.
Das TTDSG (Telekommunikation-Telemedien-Datenschutzgesetz) ist seit Dezember 2021 in Kraft und ergänzt die DSGVO. Es regelt vor allem den Zugriff auf Informationen auf dem Endgerät (Smartphone, PC) — also klassisch Cookies, aber auch LocalStorage, SessionStorage, IndexedDB.
Kernpunkt: Auch ohne personenbezogene Daten brauchst du Einwilligung, sobald du Daten auf dem Endgerät speicherst oder davon liest — es sei denn, die Speicherung ist technisch notwendig (z.B. Login-Session).
Für Kurzlinks: Reines Klick-Tracking via Server-Log braucht kein Consent. Wenn du aber Conversion-Pixel (Facebook, TikTok) auf deiner Landing-Page einsetzt, brauchst du dort die Einwilligung — das Pixel selbst setzt Cookies.
Verwandte Begriffe
Was du auch noch wissen solltest
DSGVO
EU-Datenschutz-Grundverordnung, die seit Mai 2018 die Verarbeitung personenbezogener Daten regelt.
Cookie-Banner / Consent
Einwilligungs-Abfrage für Tracking-Cookies — Pflicht nach DSGVO & TTDSG.
IP-Anonymisierung
Letzte Stelle der IP-Adresse durch 0 ersetzen oder die ganze IP hashen — macht sie nicht mehr personenbezogen.
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Kurzlinks, QR-Codes, Bio-Page und digitale Visitenkarte — alles in einem Tool. DSGVO-konform, Hosting in Deutschland.